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Katzenschutzverordnung im Ennepe-Ruhr-Kreis

Die Fraktion von Freien Wählern und Piraten im Kreistag hat die Einführung einer Katzenschutzverordnung mit Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen im EN-Kreis beantragt.
Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei freilaufenden, domestizierten Katzen nicht auf natürliche Weise. Unkastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Das ist auch im Ennepe-Ruhr-Kreis ein Problem. Größere wild lebende Katzenpopulationen erhöhen die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erheblich. Gesundheitliche Gefahren für Menschen und andere Tiere sind nicht ausgeschlossen.

Chris Demmer sieht hier Handlungsbedarf: „Bisher kümmern sich Vereine ehrenamtlich um die wilden Populationen auf den Straßen des Kreises. Der im Grundgesetz verankerte Tierschutz fordert aber die Politik unnötiges Leid abzuwenden.“

Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen stellt einen Lösungsweg für das Problem dar. Sie nimmt neben dem Kreis auch die Halter der Tiere in die Verantwortung. Mit einem steigenden Anteil sterilisierter Katzen und Kater an der Gesamtpopulation sinkt die Menge des unerwünschten und nicht vermittelbaren Nachwuchses. Die Kennzeichnung und Registrierung dienen der Identifizierung der Tiere. So kann eine entlaufene und aufgefundene Katze auch schnell und einfach wieder ihrem Besitzer zugeführt werden. Dies führt dauerhaft zu einer Entlastung der örtlichen Tierheime, die schon heute an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.

Bei der Planung und Umsetzung der Katzenschutzverordnung soll die Veterinärbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises eng mit örtlichen Tierschutzorganisationen zusammenarbeiten.

Zu unserem Antrag: Katzenschutzverordnung im Ennepe-Ruhr-Kreis