Mehrheit des Kreistages beschließt Katzenschutzverordnung
Katzen sind im Ennepe-Ruhr-Kreis künftig besser vor Krankheit und Leid geschützt.
Die im April durch die Fraktion Freie Wähler / Piraten beantragte Katzenschutzverordnung wurde in der vergangenen Sitzung des Kreistages beschlossen.
Die Prüfung der Verwaltung hatte ergeben, dass im gesamten Kreisgebiet Handlungsbedarf besteht. In Zusammenarbeit mit zahlreichen Tierheimen, Tierschützern und Katzenschutzvereinen des Kreises wurde deshalb eine Verordnung erarbeitet.
Kreistagsmitglied Jörg Müller ist sich sicher: „Die neue Verordnung schafft Rechtssicherheit für Tierschützer und hilft wild lebende Katzenpopulationen zu begrenzen.“
Bisher musste bei Auffinden freilaufender, nicht kastrierter Katzen zunächst davon ausgegangen werden, dass es einen Besitzer gibt. Die Verordnung ermöglicht jetzt, trotzdem tätig zu werden. Ab 2017 müssen nämlich alle Freigänger registriert und kastriert sein. Wenn dann eine Katze ohne Kennzeichnung aufgefunden wird, kann man sie sofort kastrieren. Die Kosten übernimmt in diesem Fall der Kreis. Genau diese Handlungsfähigkeit hatten Katzenschutzvereine und Veterinäre bisher nicht.
Für Halter besteht ausreichend Zeit. Erst ab dem neuen Jahr tritt die Verordnung in Kraft. Dann sollten nicht gechipte oder kastrierte Katzen beim Tierarzt gewesen sein. Die neuen Regeln betreffen natürlich nur Tiere mit Ausgang. Die dadurch erzielte Eindämmung der Populationen hat auch Vorteile für Katzenhalter. Freigänger-Katzen kommen weniger in Kontakt mit erkrankten Tieren und erkranken selbst seltener. Außerdem werden Kleintier- und Vogelarten, die bisher von wilden Katzen bejagt wurden, besser geschützt.