Mehrheit des Kreistages beschließt Katzenschutzverordnung

Katzen sind im Ennepe-Ruhr-Kreis künftig besser vor Krankheit und Leid geschützt.

KatzeDie im April durch die Fraktion Freie Wähler / Piraten beantragte Katzenschutzverordnung wurde in der vergangenen Sitzung des Kreistages beschlossen.

Die Prüfung der Verwaltung hatte ergeben, dass im gesamten Kreisgebiet Handlungsbedarf  besteht. In Zusammenarbeit mit zahlreichen Tierheimen, Tierschützern und Katzenschutzvereinen des Kreises wurde deshalb eine Verordnung erarbeitet.

Kreistagsmitglied Jörg Müller ist sich sicher: „Die neue Verordnung schafft Rechtssicherheit für Tierschützer und hilft wild lebende Katzenpopulationen zu begrenzen.“

Bisher musste bei Auffinden freilaufender, nicht kastrierter Katzen zunächst davon ausgegangen werden, dass es einen Besitzer gibt. Die Verordnung ermöglicht jetzt, trotzdem tätig zu werden. Ab 2017 müssen nämlich alle Freigänger registriert und kastriert sein. Wenn dann eine Katze ohne Kennzeichnung aufgefunden wird, kann man sie sofort kastrieren. Die Kosten übernimmt in diesem Fall der Kreis. Genau diese Handlungsfähigkeit hatten Katzenschutzvereine und Veterinäre bisher nicht.

Für Halter besteht ausreichend Zeit. Erst ab dem neuen Jahr tritt die Verordnung in Kraft. Dann sollten nicht gechipte oder kastrierte Katzen beim Tierarzt gewesen sein. Die neuen Regeln betreffen natürlich nur Tiere mit Ausgang. Die dadurch erzielte Eindämmung der Populationen hat auch Vorteile für Katzenhalter. Freigänger-Katzen kommen weniger in Kontakt mit erkrankten Tieren und erkranken selbst seltener. Außerdem werden Kleintier- und Vogelarten, die bisher von wilden Katzen bejagt wurden, besser geschützt.

Kreis prüft Bedarf einer Katzenschutzverordnung

Auf unseren Antrag hin prüft die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises nun den Bedarf einer Katzenschutzverordnung.

Chris J. Demmer begründete den Antrag für unsere Fraktion.

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

unser Antrag zur Prüfung des Bedarfs einer Katzenschutzverordnung hat in diesem Kreistag  Seltenheitscharakter. Sonst beschäftigen wir uns mit Menschen, Gebäuden oder Landschaften. Heute soll es um Tiere gehen. Konkret geht es um die Abwendung von Tierleid.
Warum beschäftigen wir uns ausgerechnet jetzt mit einem solchen Antrag? In den Stadträten von Gevelsberg und Witten hat es bereits Initiativen zu dem Thema gegeben. Der Bürgermeister Jacobi hat in der Westfalenpost vom 18.06. gesagt: „Wir haben ein Problem mit den Katzen im Stadtgebiet, das Problem ist sehr groß.“
Was ist das für ein Problem, stellt sich doch die Frage? Es handelt sich um die menschengemachte Domestizierung von Katzen und Katern. Sie führt zu einem tragischen Zustand.
Nicht kastrierte Katzen und Kater gelangen auf verschiedenem Weg in die Wildnis der Straßen unseres Kreises. Das können verschiedene Wege sein. Diese Tiere können entlaufen, sie können ausgesetzt werden. Teilweise versterben Halter und die Tiere verschwinden in unbekannten Gefilden. Leider ist es außerdem so, dass Umweltfaktoren, wie der Zugang zu Nahrung oder ihre Gesundheit, nicht die Vermehrung dieser Tiere beeinflussen. Das bedeutet es entstehen größere Populationen, die oftmals unter mehreren Krankheiten leiden. Zugleich ist die Tragik daran, dass es sich um ein unsichtbares Problem handelt, denn die Tiere leben teilweise in Gewerbegebieten, sie sind scheu, sie haben Angst vor dem Menschen und wir bekommen sie nicht zu Gesicht. Es entsteht jedoch nicht nur großes Tierleid bei diesen Tieren. Es besteht auch eine Gefahr für bedrohte Kleintiere, wie seltene Vogelarten, die von diesen Katzenpopulationen bedroht werden.
Zusätzlich verschärft sich diese Situationen jetzt aufgrund des neuen Jagdgesetzes. Es verbietet den Abschuss solcher Hauskatzen. Das verschärft natürlich das Problem. Umweltminister Remmel stellte dazu klar: „Die Regulierung der Katzenpopulation ist keine Aufgabe für Jäger.“ Aber wessen Aufgabe ist sie dann?
Vom Bund ist derzeit kein Kastrationsgesetz zu erwarten, auch wenn das möglich wäre. Auch das Land hat die Sache nicht übernommen. Die Initiativen in den Stadträten haben gezeigt, dass auch die Kommunen nicht verantwortlich sind, denn Katzen kennen keine Stadtgrenzen. Es ist der Kreis, der dafür die Verantwortung übernehmen muss. Wir müssen die Verantwortung übernehmen!cat-367040_960_720
Die Kreise und kreisfreien Städte können sich dem Problem mit einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht annehmen. Tierschutz als Staatsziel ist im Grundgesetz verankert.
Mit dem hier vorliegenden Prüfauftrag werden wir dieser Verantwortung gerecht. Anschließend wissen wir genau über die Populationen Bescheid. Ist das Problem lokal begrenzt? Gibt es möglicherweise Hotspots? Oder ist es ein kreisweites Problem?
Die Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen ist dabei sehr wichtig, denn bisher übernehmen Tierschutzorganisationen, wie Katzenschutzvereine, die Fütterung und Versorgen aber auch die Kastration der frei lebenden Tiere.
Meine Fraktion und ich möchten der Verwaltung für ihre bisherige Arbeit zu dem Thema danken und wir würden uns über die Unterstützung für diesen Prüfauftrag freuen.

Vielen Dank“

Der Beschluss im Wortlaut:

Die Kreisverwaltung prüft den Bedarf für eine Verordnung gem. § 13 b des Tierschutzgesetzes NRW über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises oder in Teilräu- men des Kreises.

Bei der Ermittlung des Bedarfs arbeitet die Veterinärbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises eng mit ansässigen Tierärzten, mit örtlichen Tierschutzorganisationen sowie mit den kreisangehörigen Städten zusammen.

Über das Ergebnis der Prüfung berichtet die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses.

Unser Antrag: Antrag Katzenschutzverordnung

Katzenschutzverordnung im Ennepe-Ruhr-Kreis

Die Fraktion von Freien Wählern und Piraten im Kreistag hat die Einführung einer Katzenschutzverordnung mit Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen im EN-Kreis beantragt.
Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei freilaufenden, domestizierten Katzen nicht auf natürliche Weise. Unkastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Das ist auch im Ennepe-Ruhr-Kreis ein Problem. Größere wild lebende Katzenpopulationen erhöhen die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erheblich. Gesundheitliche Gefahren für Menschen und andere Tiere sind nicht ausgeschlossen.

Chris Demmer sieht hier Handlungsbedarf: „Bisher kümmern sich Vereine ehrenamtlich um die wilden Populationen auf den Straßen des Kreises. Der im Grundgesetz verankerte Tierschutz fordert aber die Politik unnötiges Leid abzuwenden.“

Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen stellt einen Lösungsweg für das Problem dar. Sie nimmt neben dem Kreis auch die Halter der Tiere in die Verantwortung. Mit einem steigenden Anteil sterilisierter Katzen und Kater an der Gesamtpopulation sinkt die Menge des unerwünschten und nicht vermittelbaren Nachwuchses. Die Kennzeichnung und Registrierung dienen der Identifizierung der Tiere. So kann eine entlaufene und aufgefundene Katze auch schnell und einfach wieder ihrem Besitzer zugeführt werden. Dies führt dauerhaft zu einer Entlastung der örtlichen Tierheime, die schon heute an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.

Bei der Planung und Umsetzung der Katzenschutzverordnung soll die Veterinärbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises eng mit örtlichen Tierschutzorganisationen zusammenarbeiten.

Zu unserem Antrag: Katzenschutzverordnung im Ennepe-Ruhr-Kreis