Kreis informiert über Heimaufsicht im EN-Kreis
Anlässlich unserer Anfrage zur Heimaufsicht informierte die Kreisverwaltung im Gesundheitsausschuss über das neue Wohn- und Teilhabegesetz NRW. Zur Prüfung von Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen stehen bei der Kreisverwaltung neben Verwaltungsfachkräften auch drei Pflegefachkräfte zur Verfügung. Sie führen künftig mindestens eine unangemeldete Regelprüfung pro Jahr durch. Bei Tages- und Kurzzeitpflege beträgt das Prüfinterval drei Jahre. Der verwendete Prüfkatalog deckt dabei die Wohnqualität, Barrierefreiheit, Hygiene, Hauswirtschaft, Privatsphäre und Gestaltung der Gemeinschaftsräume ab. Auch Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sind Teil der Kontrollen. Die personelle Ausstattung der Einrichtungen wird ebenfalls überprüft und Dienstpläne werden eingesehen. Ihnen wird auch die ausreichende berufliche Qualifikation des Personals entnommen. Eine Befragung der Mitarbeiter durch die Aufsichtsbehörde ist möglich. Über ihre Tätigkeit hat die Behörde gemäß dem Gesetz alle zwei Jahre zu informieren.
Die Verwaltung wird den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 und 2016 in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschuss am 18.05.17 vorstellen. Wir erhoffen uns daraus eine detaillierte Rückschau auf die Qualität der Pflege im Ennepe-Ruhr-Kreis. In den letzten Jahren gab es immer wieder Meldungen über Missstände in Einrichtungen in NRW. Besonderes Augenmerk legen wir deshalb auf die Einhaltung des Mindestlohns, die Qualifikation und Ausstattung des Personals und die Anzahl von möglichen Missstandsmeldungen.